Lizenzvereinbarung (EULA)
Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (End-User License Agreement, nf. kurz EULA) für lizenzpflichtige Dienste.
Rahmenbedingungen
Die inveris OHG, Europa-Allee 1, 54343 Föhren, Deutschland (nachfolgend Lizenzgeber), entwickelt Dienste (nf. auch Software), die gewerblichen Nutzern über die immonex QV-Website (immonex-qv.de, nf. Shop) auf der Basis von einem abonnementbasierten (nf. Abo) Lizenzmodell zur Verfügung gestellt werden.
Die Lizenz, deren Laufzeit und – sofern verfügbar – eine beim Kauf ausgewählte Tarifoption sind maßgeblich für den Umfang und den zeitlichen Rahmen von:
- Nutzungsrechten
- mehrfachen Nutzungen
- Aktualisierungen (Updates)
- Supportleistungen (technische Unterstützung)
Abonnement-Lizenzierung
Geltungsbereich
Diese EULA bezieht sich ausschließlich auf die Überlassung der genannten Software in Form von Abo-Lizenzen (Subskriptionsmodell mit monatlicher Verlängerung) durch den Lizenzgeber an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eingetragene Kaufleute und Personengesellschaften sowie juristische Personen (nf. Lizenznehmer).
Abonnement-Abschluss und Bereitstellung
Lizenz-Abos können im Shop in Form einer Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Die Lizenzschlüssel (nf. auch Lizenzkeys oder kurz Keys) werden in Textform (E-Mail) bereitgestellt.
Lizenznehmer als Auftragnehmer
Handelt der Lizenznehmer als Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer und liegt die rechtliche Verantwortung für die Nutzung von QV beim Auftraggeber (Inhaber/Betreiber, i. d. R. gesetzlicher Vertreter gem. Impressum), muss dieser vor der Nutzung über die Lizenzierungspflicht und die damit verbundenen Rahmenbedingungen aufgeklärt werden. (Eine verschuldensunabhängige Haftung bei Lizenzverstößen durch den Auftraggeber bleibt hiervon unberührt, da diesem grundsätzlich auch Handlungen von Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind.)
Laufzeit und Kündigung
Die Laufzeit eines Lizenz-Abos beginnt mit der Zustellung einer Bestätigungsmail durch den Lizenzgeber und wird jeweils zum Laufzeitende automatisch verlängert, sofern keine Kündigung erfolgt.
Eine Kündigung ist jeweils 3 Werktage zum Laufzeitende formlos per E-Mail bzw. schriftlich möglich.
Nutzungsrecht
Mit dem Abschluss eines Lizenz-Abos wird ein …
- einfaches, nicht ausschließliches,
- auf die Abo-Laufzeit begrenztes Nutzungsrecht
- für alle enthaltenen Dienste
- in (tarifabhängig) einer oder mehreren Projekten³ eingeräumt.
Lizenzschlüssel und Nutzung
Der Einsatz¹ eines des QV-Dienstes setzt die Nutzung einer passenden Lizenz unter Angabe des zugehörigen Schlüssels voraus.
Jede im Abo enthaltene Lizenz kann entweder in einem einzelnen oder in mehreren Projekten² parallel genutzt werden. Die Anzahl ist abhängig von der Art der Mitgliedschaft (Tarif).
Support
Technische Unterstützung durch den Lizenzgeber kann bei einer aktiven Lizenz innerhalb der Abo-Laufzeit in Anspruch genommen werden. Hierunter fallen die Installation, Einrichtung/Konfiguration, Aktualisierung sowie die Beseitigung von Störungen im Zusammenhang mit der Dienst-Nutzung.
Support-Anfragen können vom Lizenznehmer oder durch diesen beauftragte Dienstleister per Support-Anfrage im Shop übermittelt werden, wobei die Antwort üblicherweise per E-Mail erfolgt. (Echtzeit-Support per Telefon, Screensharing o. ä. gehört nicht zu den mit der Lizenz verbundenen Leistungen.)
Kommunikation
Der Lizenzgeber kann den Lizenznehmer per E-Mail über Updates, neue oder erweiterte Funktionen sowie weitere Themen im Zusammenhang mit dem Dienst informieren – insbesondere solche mit sicherheitsrelevantem Bezug.
Haftungsbeschränkung
Der Lizenzgeber haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden innerhalb des gesetzlichen Rahmens.
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Lizenzgebers für Mängel, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Software vorhanden sind, ist ausgeschlossen.
Der Lizenzgeber haftet zudem nicht für Schäden mit folgenden oder vergleichbaren Ursachen:
- fehlerhafte Installation/Konfiguration oder Modifizierung der Software durch den Lizenznehmer oder von diesem beauftragte Dritte
- unsachgemäßer oder nicht dem Verwendungszweck entsprechender Einsatz
- fehlerhafte oder unsachgemäß installierte/konfigurierte Fremdsoftware-Komponenten
Reguläre Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegen nicht den genannten Haftungsbeschränkungen.
Rechte Dritter
Wird gegenüber dem Lizenznehmer oder dessen Auftraggebern eine vermeintliche Verletzung von Rechten Dritter durch ebendiese geltend gemacht, wird der Lizenznehmer den Lizenzgeber unverzüglich benachrichtigen. Der Lizenzgeber wird die geltend gemachten Ansprüche in diesem Fall schnellstmöglich prüfen und unter Berücksichtigung der Interessen des Lizenznehmers bzw. dessen Auftraggeber eine Klärung des Sachverhalts herbeiführen.
Der Lizenznehmer oder dessen Auftraggeber sind insoweit nicht berechtigt, selbst derartige Ansprüche Dritter anzuerkennen.
Erläuterungen
¹ Der Einsatz beginnt mit der Bestellbestätigung und endet mit dem in der Kündigungsbestätigung mitgeteilten Datums. Hierbei ist es unerheblich, ob oder in welchem Umfang der Dienst genutzt wird.
² Projekt bezeichnet eine Nutzung für einen gewerblichen Kunden. D. h. der Dienst darf nicht genutzt werden, um Auswertungen für verschiedene gewerbliche Kunden (Sublizenzierung / Unterlizenzierung) auszuführen.